Schuldnerberatung vom Rechtsanwalt: Bei einer Überschuldung ist die fachliche Schuldnerberatung durch einen insolvenzerfahrenen Rechtsanwalt wichtig sowie elementar und daher sollte für den schnellen Ausweg aus der Schuldenkrise auch immer die Rechtshilfe von einer insolvenzrechtlich kompetente Anwaltskanzlei in Anspruch genommen werden…
Nur so kann gewährleistet werden, dass alle rechtlich wichtigen Punkte aus dem Insolvenzverfahren korrekt abgearbeitet werden. In erster Linie ist der Schuldner natürlich selbst dafür verantwortlich, sich einen Überblick über die Schulden zu verschaffen. Allerdings gelingt dies nur den wenigsten Schuldnern, da sie im Laufe der Zeit einfach viele Briefe nicht mehr öffnen oder ungeöffnet sogar wegwerfen. Um nun aber den Ausweg aus der Schuldenfalle zu finden, ist es wichtig, dass tatsächlich alle Unterlagen vorhanden sind. Die Schuldnerberatung durch die versierte und erfahrene Anwaltskanzlei kann schon in diesem Punkt aktiv werden, indem sie mit dem Schuldner eine Aufstellung über die aktuell vorhandenen Verbindlichkeiten erarbeitet. Doch damit ist noch lange nicht Schluss.
Im deutschen Insolvenzverfahren ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zwingend vorgeschrieben. Mit der fachlichen Beratung durch die erfahrene Anwaltskanzlei können Schuldner einen solchen Einigungsversuch auf die Beine stellen. Dabei werden die Einnahmen des Schuldners genau unter die Lupe genommen, aber auch dessen regelmäßige Ausgaben. Daraus resultiert die Insolvenzquote, welche monatlich zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt werden kann. Alternativ dazu kann vom Schuldner auch eine größere Summe beschafft werden, mit der eine Vergleichsverhandlung angestrebt wird. Aufgabe der Schuldnerberatung ist es dann, den einzelnen Gläubigern diese Vorschläge zum außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren zu unterbreiten. Meist scheitert aber ein solcher Einigungsversuch und es muss das Insolvenzverfahren selbst angestrebt werden. Beim Beantragen der Insolvenz, sowie dem Einreichen aller nötigen Unterlagen steht die Schuldnerberatung der Anwaltskanzlei dem Schuldner natürlich ebenfalls hilfreich zur Seite.
Da das Insolvenzverfahren zusätzlich mit hohen Kosten verbunden ist, die der Schuldner nur in den seltensten Fällen tragen kann, ist es vom Gesetz vorgesehen, eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen. Den notwendigen Antrag darauf kann die Anwaltskanzlei ebenfalls für den Schuldner stellen. Die Verfahrenskosten werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens dann durch die gepfändeten Beträge des Schuldners abgezahlt, können unter Umständen auch nach Beendigung des Verfahrens, sowie erfolgter Restschuldbefreiung in Raten von bis zu vier Jahren abgestottert werden. Durch diese Vorgehensweise und ein geplantes Herangehen an die Verbraucherinsolvenz stehen die Chancen sehr gut, dass der Schuldner die angestrebte Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensperiode erteilt bekommt. Zudem kann die Anwaltskanzlei unberechtigte Forderungen einzelner Gläubiger erkennen und diese für ihren Mandanten abwehren.





